Kosten 

Grundversicherung

Seit dem 1. Juli 2022 ist eine Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie durch die Grundversicherung möglich. Hierzu benötigen Sie eine Anordnung einer medizinischen Fachperson (Hausärzt:in oder Psychiater:in).

Eine Anordnung für psychologische Psychotherapie umfasst 15 Behandlungssitzungen. Falls die zuweisende Fachperson eine Fortsetzung der Therapie für notwendig hält, wird eine erneute Anordnung ausgestellt. Diese gilt für weitere 15 Sitzungen.

Für Zuweiser:innen: Sie können uns eine Anordnung für Psychotherapie direkt zukommen lassen. Unsere ZSR-Nr. lautet A367003.

Selbstzahlende

Als Patient:in können Sie auch auf eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse verzichten und Ihre Therapie selbst bezahlen. Eine Sitzung (60 Min.) inkl. Vor- und Nachbereitung kostet CHF 195.–.

Zusatzversicherungen

Da wir Psychotherapien über die Grundversicherung abrechnen, können wir keine Psychotherapien im Rahmen von Zusatzversicherungen durchführen. Dies ist eine Regelung der Krankenkassen, die zusammen mit der Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in die Grundversicherung eingeführt wurde.

Terminabsagen

Bitte sagen Sie im Verhinderungsfall Ihren Termin spätestens 24 Stunden vorher ab, für Termine am Montag 72 Stunden vorher. Bei kurzfristigeren oder nicht erfolgten Absagen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von CHF 150.– erhoben, da der Termin in der Regel nicht anderweitig besetzt werden kann.

Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.